Leib(es)gefahr, f.
Leib(es)gefahr, f.
überwiegend in der Verbindung leibes- u. lebensgefahr
Gefahr der körperl. Verletzung
Gefahr der körperl. Verletzung
- 15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 209 Faksimile
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werden etliche persohnen ... mit betrouung leibs und lebens gevar zu ainem ehespruch benöttigt1573 NÖLTfl. II 27 § 36
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schweret einer in peinlichen sachen einen eidt vnd gibt falsch gezeugnus wieder einen andern, den er vmb leben oder in ander leibs gefahr bringen wolte, er sol die straffe leiden, darin er den andern hat bringen wollen1597 PeineStat. 258 Faksimile
- 1610 Greverus,GMecklJagdr. 34
- 1656 CAug. I 686 Faksimile
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hohe schmachsachen, daraus leib und lebens gefahr folget1663 WürzbZ. I 1 S. 469 Faksimile
- 1762 Wiesand 738 Faksimile
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es kommt besonders bey der nothwehr auf eine leib- und lebensgefahr an1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 457 Marg. Faksimile
- 1802 RepRecht X 181 Faksimile
- 1803 RepRecht XI 128