Leibgewinnsherr, m.

Eigentümer (dominus directus) eines Leibsgewinnsguts
  • bey churfuͤrstl. amtes-cammer ... diese ... fragen vorgefallen, ... ob bey vereuserung der leibgewins guͤter der consensus domini directi solches essentiale & necessarium requisitum sey, daß eo non interveniente die leibgewins-guͤtere dem leibgewins herrn anheimb fallen ...? so hat man ... befunden, daß ... allen ... besitzeren von leibgewins-guͤtern freystehe, dieselbe ... zu veraͤusseren ..., nur daß sie solches ... bekandt machen ..., damit der leibgewins herr ... wissen moͤge, wer modernus possessor sey
    1672 Steinen,WestfGesch. III 757 [ebd. 762f.] Faksimile