Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibhuldung

Leibhuldung

, f.

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Huldigung einer leibeigenen (I) Person gegenüber dem Leibsherrn 
  • woͤlche kinder hettenn, die dem heren mitt der leibaigen schaft zů stünden vnd zů iren manbern jauren komen waͤren, die soͤllenn von den eltern dem heren ... fürbracht werden, leibhuldung ... zů thund
    1504 MHohenberg 928