Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibledigungsbrief

Leibledigungsbrief

, m.

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wie Ledigzählungsbrief (I) 
  • solle keiner ... eingelassen werden, so nachschreihende herren haben, eß seie dan, daß sie sich ihrer leiber loß gemacht und ... zue dessen bezeügung ... seinen geburth- oder leibledigungsbrief hinder die herrschaft lege
    um 1600 WürtLändlRQ. II 723