Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibrecht
Artikel davor:
Leib(es)not
Leibsnotdurft
(Leibpacht)
(Leibpächter)
Leibpachtung
(Leib(s)pensie)
Leib(s)pfennig
Leibespflicht
Leibspfründe
Leibsquittung
Leibrecht
, n.
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I
auf Lebenszeit des Empfängers verliehenes Nutzungsrecht an einem Wirtschaftsgut, Leibesgedinge (I)
- jure colonario, quod vulgariter liurecht nuncupatur1328 MBoica 22 S. 257Faksimile - in Google Books
- leib oder pawrecht1459 Indersdorf I 359Faksimile (ca. 280 KB)
- solich erb, oder leibrecht1478 MBoica XV 196Faksimile - in Google Books
- die armenleut kain erbrecht noch leybrecht uff den guetern haben1515 WürtLändlRQ. I 272Faksimile (ca. 52 KB)
- den cammerhoff ... ir leben lang und nit lenger zu leybrecht verliehen1517 VerhNdBayern 36 (1900) 331
- 1553 BairFreibf. 237
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- 1553 Bayern/QNPrivatR. II 1 S. 210
- werden die leibgeding nit nur allein auf lebendige sondern auch khünftige leibrecht verlassen1599 NÖLREntw. V 164 § 5
- 1615 BernStR. VII 1 S. 133
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- um 1650 Crailsheim,Amerang 49
- 1721 Bluemblacher 136
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- [d.] verleihung [e. Nießbrauchs] geschiehet ... so, daß solche ... auf des grundholdens person und seinen leib ... sich ... erstreckt. die ... gattung wird leib-recht ... genannt1756 CMax. IV 7 § 2Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- leibrecht ... ist, wenn die grund-gerechtigkeit nicht erblich, sondern nur lebenslaͤnglich ist, weil das leibgeding mit demjenigen abstuͤrbt, dem es verliehen ist1774 Wagner,Civilbeamte I 291Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
jährl. Abgabe eines Leibseigenen
vgl.
Leibessteuer (I)
- die von adel haben ... viele leibeigene, welche ihnen jaͤhrlich leibrecht und nach ihrem absterben das hauptrecht schuldig seyen1775 Moser,Beitr. 342Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
III
lebenslängliche Rente als Schadensersatz für eine Körperverletzung
- 1517 JbMittelfrk. 4 (1833) 11 [urk.?]