Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibsbedehuhn

Leibsbedehuhn

, n.

wie Leibhenne 
  • solche leibsbethüner und haubtrechten werden durch ein keller verrechnet
    1599 EberbMosbW. 44
  • wildfaͤnge ... muͤssen ... jaͤhrlich das leibbeth und zins huhn entrichten
    1785 Fischer,KamPolR. I 733