Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibsbedehuhn
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Leib
Leibacht
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Leibsangehörende
leib(s)angehörig
Leib(s)angehörige
Leibesangst
Leibsarme
Leib(s)bede
Leibsbedehuhn
, n.
wie Leibhenne
- solche leibsbethüner und haubtrechten werden durch ein keller verrechnet1599 EberbMosbW. 44
- wildfaͤnge ... muͤssen ... jaͤhrlich das leibbeth und zins huhn entrichten1785 Fischer,KamPolR. I 733Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)