Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibschaft
Artikel davor:
Leibrente
Leibrentebuch
Leibrent(en)brief
Leibrentner
Leibsache
Leibsal
Leibsatz
Leib(s)schaden
leibschadig
Leibschädiger
Leibschaft
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Leibessteuer (I)
- 1553 Blieskastel 43
- 1598 MittPfalz 49 (1929) 25
- wann einer an diesen ort ziehen will und zuvor sein schaft, auch schulden und anders auszgericht, so möge derselbig mit wissen eines schultheiszen an solchen ort eines, ... frei ledig ziehen und giebt keinen leibschaft hinder sichoJ. Rheinpfalz/GrW. V 662Faksimile (ca. 306 KB)