Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leib(s)eigene
Artikel davor:
Leibdingregister
Leibdingwein
Leibdingsweise
leibdingsweise
Leibdingzins
Leibe
Leibsehehaft
leibeigen
Leib(s)eigen
Leibeigenbehörige
Leib(s)eigene
, m. u. f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wer der Leibeigenschaft unterworfen ist
vgl.
Armknecht,
Bube (I),
Echtemann (II),
Edelerder,
Eigenbauer,
Eigenbehörige,
Eigenhaupt,
Eigenknecht (I),
Eigenleute,
Eigenmann (I),
Eigenmensch,
Eigentumsuntertan,
Eigner (I),
Erbkerl,
Erbseele,
Fräueler,
Fronmann (I),
Hörige,
Hörmann,
Jocher,
Leibsangehörende,
Leibsangehörige,
Leibsarme,
Leibbeder,
Leibeigengehörige,
Leibeigenleute,
Mannsmann (II),
Mannsteurer,
Marienkind,
Marienmann,
Michaelsmann,
Nötling,
Rabben,
Schalk (I),
2Seine,
Sklave
- alle bastardt sein meins ... hern pfaltzgraven ... leibßaigene aus crafft seinner furstlichen gnaden regalien1526 MosbachStR. 594Faksimile (ca. 53 KB)
- ist an etlichen orten gewonhait, so ain leibaigner stirbt, so erbt sein leibherr ain tail seines verlassen gůts1546 Perneder,Inst.(1546) 7vVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- Perneder,Malef.(1547) 15r
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- [wenn] ainer ..., so als leibaigner an das gericht erwöhlt worden, in seinem leben aus dem gericht keme ..., der solte ... unserm ... herrn wie vor widerumb leibaigen sein und ... thun ..., weß sich als leibaignen von alters her gebürth1549 Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 225
- TeutschForm. 1571 Bl. 17v
Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wollen wir hiemit, daß hinfort kein leibeigener sich ... in unserm erblande soll setzen und verheirathen ..., er habe dann glaubhaften schein, daß er von dem eigenthumsherrn ... freygegeben, vorzulegen1597 HadelnPriv. 146Faksimile (ca. 143 KB)
- 1633 WürtVjh.2 4 (1895) 82
- ist ein jeder leibeigener schuldig, järlichs 4 albus leibbedt, dabeneben hauer zu sähen, zu nähen, auch schären, it. holtz zu führen, besserung ausszuführen, it. sommer zeit gras zu mähen, hew zu machen vndt zuführen; hingegen ist man ihnen den kosten schuldig, nemblich des morgens ... 1 viertl brodt vnd ein stückh kess; zu mittag suppen vndt gemüss; wan sie heimbgehen, wiederumb brodt vndt kess. auch seindt die leibeigene schuldig zu iagen1647 Hunsrück/GrW. II 238Faksimile (ca. 179 KB)
- sie [Ehefrau] ist zwar deinem [d. Ehemannes] leib eigen, doch aber gleichwol nicht dein leibeigne oder sclavin1670 Abele,Unordn. I 48Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [Übschr.:] von bauers-leuten und leibeigenen17. Jh. Mevius,MecklLREntw. 697Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- 1715 BadLO. 59
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- solle keinem leibeigenen, welcher anderer herrschaft zugehörig (es wäre dann sach, daß er ... freigelassen worden) das burgerrecht ertheillet ... werden1746 HeidelbStR. 534Faksimile (ca. 68 KB)
- leibeigene sind ... diejenigen, welche sowohl in ansehung ihrer personen als höfe mit eigenthum ... entweder sr.k.m. oder stiftern, klöstern, denen von adel, ... auch andern privatpersonen ... verbunden sind, und diese dürfen ohne gutsherrlichen consens keine schulden contrahiren, keine grundstücke veräußern ..., ja nicht einmal bauholz von ihren eigenen gründen ... hauen1753 ActaBoruss.BehO. IX 651
- 1769 BadZftO. 110
Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [in Württemberg] die leibeigene gleich den freien aller ehrenaͤmter faͤhig sind1780 Weisser,RHandw. 103Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß bey leibeigenen nicht leicht auf die zuchthausstrafe ... zu erkennen, sondern an deren statt eine solche strafe, die der guthsherrschaft nicht beschwerlich falle, zu erwaͤhlen sey1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 133 Anm. g.
- der leibherrschaft gebuͤhrte vermoͤg eigenthumsrechts die gerichtsbarkeit uͤber ihre leibeigenen1785 Fischer,KamPolR. II 31 [ebd. 226]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1786 Gadebusch,Staatskunde 286
- die erbherren koͤnnen ihre leibeigenen vertauschen, verpfaͤnden, verkaufen, ... aus einem dorf in das andere versetzen, auch die hoͤfe, aecker und wiesen ihnen nehmen und zu ackerwerken machen. ohne ... einwilligung der grundherrschaft duͤrfen leibeigene sich weder verloben noch verehelichen1786 Gadebusch,Staatskunde 287 [ebd. 288f.]
- leibeigene stehen in allen civil- und kriminalsachen unter der gerichtsbarkeit ihrer grundherrschaften, auch in dingen, die sie mit dieser selbst auszumachen haben1786 Gadebusch,Staatskunde 290
- die oberlausitzischen leibeigenen koͤnnen ... nicht ganz als roͤmische sclaven angesehen werden, da sie das ihrige verkaufen, ... testamente errichten, ... rechtliche handlungen vornehmen und sich nach ... gefallen verheirathen koͤnnen, nur werden sie als zubehoͤrungen des grund und bodens angesehen, wo sie sich seßhaft gemacht haben1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 32 [ebd. 33ff.]Faksimile (ca. 101 KB)
- 1797 Conze,QBauernbefr. 41
- 1798 RepRecht I 44ff.
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- leibeigene ... sind solche menschen, an deren person jemandem ein ius radicatum, dienste und abgaben zu fordern zustaͤndig ist1802 RepRecht X 48Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [die leibeigenschaft wird ... fuͤr aufgehoben erklaͤrt] der leibeigene tritt aus dem bisherigen unterthaͤnigkeitsverhaͤltnisse gegen seinen herrn in den freien buͤrgerlichen zustand1808 RepStaatsVerwBaiern I2 260Faksimile - in Google Books
- hauptrecht ... ist die lezte abgabe, welche der leibeigene zu entrichten schuldig ist1815 WirtRealIndex II 258Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- 1825 Geck,Soest 429
Faksimile - in Google Books