Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leib(s)junker
Artikel davor:
leibenhaftiglich
Leib(s)henne
Leib(s)herr
leib(s)herrlich
Leib(s)herrschaft
(Leibheuer)
Leib(s)huhn
Leibhühnerbuch
Leibhuldung
(leibigen)
Leib(s)junker
, m.
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I
wie Leibherr
- wenn ein mann oder frau, so einem vom adel mit leibeigenschaft zugehoͤrig, sich ... hinter der hoͤhern staͤnde obrigkeit begibt und aus unwissenheit durch den leibsjunkern inner tag und nacht nicht erfordert wird, so unterstehet man sich ... die gebuͤhrende widerfolg des leibeigenen ... abzuschlagen1578 Kerner,RRittersch. I 171 Anm.Faksimile - in Google Books
II
Junker (III) zur persönlichen Aufwartung des Landesherrn
- 1719 Lünig,TheatrCerem. I 832
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