Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibzüchterin
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(Leibzerte)
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Leibzoll
Leib(s)zucht
Leibzucht(s)brief
(leibzüchten)
Leibzüchter
Leibzüchterin
, f.
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II
Frau, die eine Leibszucht (IV) innehat
- 1741 Schlüter,WestfProvR. II 136
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- eine leibzuͤchterin, so die leibzucht selbst nicht gebraucht und sich auf ein ander nicht hofhoͤrig guth begiebt, hat die leibzucht verwuͤrketHannovGelAnz. 3 (1753) Sp. 1383
- 1829 Hagemann,PractErört. VIII 1 S. 52
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