Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibzüchterin

Leibzüchterin

, f.

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I Frau, die eine Leibszucht (III) innehat
  • leibzuchtiger gutter soll der leibzuchter oder die leibzuchterin ... beulich halten
    14. Jh. Eifel/GrW. VI 632
II Frau, die eine Leibszucht (IV) innehat
unter Ausschluss der Schreibform(en):