Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): leibzüchtigerweise
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(leibzuchtsgeweise)
(Leibzuchtgulden)
Leibzuchtgülte
Leibzuchtsgut
Leibzucht(s)haus
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leibzüchtig
(leibzüchtigen)
Leibzüchtiger
Leibzüchtigere
leibzüchtigerweise
, adv.
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nach Art und Weise einer Leibszucht (III), ihr gemäß
vgl.
leibzuchtsweise
- soll sie aller ... gueter die tagh ihres lebens leibzuchtigerweise gebrauchen, die gueter in gueten eheren und esse, wie einem leibzuchter gepurt, und erhalten1577 NrhAnn. 162 (1960) 163 Anm. 72
- 1597 Schulze,Hausg. II 158
- 1601 Schlüter,WestfProvR. I 124
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