Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): leicht
Artikel davor:
(Leichhaus)
(leichheuer)
Leichmaß
Leichnam
Leichnam(s)(ge)schworene
(Leichnamsgut)
(leichnamlich)
Leichpfennig
(Leichraub)
(Leichschoß)
leicht
, adj., adv.I in Bezug auf Personen
- 1 wegen d. Herkunft od. des Verhaltens gering geachtet
- 2 gewerbsmäßig d. käuflichen Liebe nachgehend
- 3 die leichtere Hand: von zwei unterschiedlichen Ständen der Eltern der schlechtere
II in Bezug auf Rechtsnormen, Verhaltensweisen od. Sachen