Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): leichtfertig
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(Leichschoß)
leicht
(leichtbar)
leichten
(Leichter)
Leichtergeld
(Leichtersgilde)
leichtern
Leichterung
Leichterunggeld
leichtfertig
, adj., adv.
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I
unbesonnen, fahrlässig u. daher strafrechtlich geringfügig
- mir in keine weg gemeint ist, ums leichtfertige sachen als umb räuffen, wunden vnd schlechte frevel leute zu tödten lassen1487 Haltaus 1253Faksimile - in Google Books
- vns verwundert aber nicht wenig, das genanter her probst ßo leichtfertig ane grund vns ... do mit [Klage] beschweren thut1522 MittOsterland 6 (1863/66) 65Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wer den andern aus leichtfertigen unbedechtigen gemuͤthe und trunkenheit an seinen ehren schadet und das zu rechte nicht beweisen kan, der sol dem rath 10 fl. straffe geben1544 HannovStKdg. 223Faksimile - in Google Books
- WolfenbüttelKO.(1569) 252
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- [der kirchen-gerichts-jurisdiction unterworfen:] meineidige, auch andere leichtfertige falsche eide1570 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 234Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- TeutschForm. 1571 Bl. 70r
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- soll solcher boͤser leumuth nicht von feinden oder leichtfertigen leuten, sondern von unpartheylichen, redlichen leuten herkommen1583 HadelnLR.(Spangenb.) V 2
- wo einer ... hinführo sich so leichtfertig ohne noth zum eydschwur erbieten wird, daß derselbig soll mit dem gefängnis oder auch ... mit einer höheren straff gezüchtiget werden1603 FriedbergGBl. 15 (1940) 136
- unser bevelch, daz hinfüro niemand sich leichtfertig und ohnbedächtlicher weise in ehelichen stand begeben ... solle1618 WürtLändlRQ. II 214Faksimile (ca. 50 KB)
- leichtfertige sachen. geringe verbrechen, die nicht so wohl aus bosheit als vielmehr aus uebereilung und zorn begangen werden1762 Wiesand 694Faksimile - in Google Books
- 1830 Puchta,Justizämter II 114
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II
lasterhaft, nicht d. herrschenden Moral entsprechend
- 14. Jh. Heß,Frauenberufe 141
- lychtfertigen personen, als hůren und bůben1493 TübStR.(Rau/Sydow) 6
- [Übschr.:] von leichtfertiger beywohnungRPO. 1530 Art. 33
- 1599 OPfalzLO. 183
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- 1654 BernStR. VII 1 S. 424
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- leichtfertige beywohnung. der beyschlaf, welchen die gesetze verbieten, die hurerey, concubinat1762 Wiesand 694Faksimile - in Google Books
- 1800 RepRecht V 348
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III
übel beleumundet, verbrecherisch
vgl.
Leumund (I 3)
- 1493 TübStR.(Rau/Sydow) 29 u. 31
- dat gene lichtferdigen oder beruchteden personen ... to sendschepen wie von alders gewohnlick durch de kerspelen verordnet werdenAnf. 16. Jh.? JbWestfKG. 16/17 (1914/15) 86
- 1561 Rotschitz 107r
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- das wird im rechten eine leichtfertige person genant, die eine merckliche vbertrettunge vnd missethat vorbracht hat1561 Rotschitz 110vFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- von gemeinen argwohnen. erstlich ob der verdacht ein solch verwegen oder leichtfertige person von boͤsen leumut und geruͤchte sey, daß man sich dero missethat zu ihr versehen mag1583 HadelnLR.(Spangenb.) V 2
- 1615 Carpzov,PractNov. I 52
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- NÖLGO. 1656 I 26 § 4
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- 1758 Haltaus 1253
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IV
minderwertig
- des leichtfertigen geldes wegen1722 Knauth,Altenzella VII 179Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg