leichtfertig, adj., adv.
leichtfertig, adj., adv.
I
unbesonnen, fahrlässig u. daher strafrechtlich geringfügig
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mir in keine weg gemeint ist, ums leichtfertige sachen als umb räuffen, wunden vnd schlechte frevel leute zu tödten lassen1487 Haltaus 1253 Faksimile
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vns verwundert aber nicht wenig, das genanter her probst ßo leichtfertig ane grund vns ... do mit [Klage] beschweren thut1522 MittOsterland 6 (1863/66) 65 Faksimile
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wer den andern aus leichtfertigen unbedechtigen gemuͤthe und trunkenheit an seinen ehren schadet und das zu rechte nicht beweisen kan, der sol dem rath 10 fl. straffe geben1544 HannovStKdg. 223 Faksimile
- WolfenbüttelKO.(1569) 252 Faksimile
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[der kirchen-gerichts-jurisdiction unterworfen:] meineidige, auch andere leichtfertige falsche eide1570 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 234 Faksimile
- TeutschForm. 1571 Bl. 70r Faksimile
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soll solcher boͤser leumuth nicht von feinden oder leichtfertigen leuten, sondern von unpartheylichen, redlichen leuten herkommen1583 HadelnLR.(Spangenb.) V 2
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wo einer ... hinführo sich so leichtfertig ohne noth zum eydschwur erbieten wird, daß derselbig soll mit dem gefängnis oder auch ... mit einer höheren straff gezüchtiget werden1603 FriedbergGBl. 15 (1940) 136
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unser bevelch, daz hinfüro niemand sich leichtfertig und ohnbedächtlicher weise in ehelichen stand begeben ... solle1618 WürtLändlRQ. II 214 Faksimile
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leichtfertige sachen. geringe verbrechen, die nicht so wohl aus bosheit als vielmehr aus uebereilung und zorn begangen werden1762 Wiesand 694 Faksimile
- 1830 Puchta,Justizämter II 114 Faksimile
II
lasterhaft, nicht d. herrschenden Moral entsprechend
- 14. Jh. Heß,Frauenberufe 141
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lychtfertigen personen, als hůren und bůben1493 TübStR.(Rau/Sydow) 6
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[Übschr.:] von leichtfertiger beywohnungRPO. 1530 Tit. 33
- 1599 OPfalzLO. 183 Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- 1654 BernStR. VII 1 S. 424 Faksimile
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leichtfertige beywohnung. der beyschlaf, welchen die gesetze verbieten, die hurerey, concubinat1762 Wiesand 694 Faksimile
- 1800 RepRecht V 348 Faksimile
III
übel beleumundet, verbrecherisch
vgl.
Leumund (I 3)
- 1493 TübStR.(Rau/Sydow) 29 u. 31
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dat gene lichtferdigen oder beruchteden personen ... to sendschepen wie von alders gewohnlick durch de kerspelen verordnet werdenAnf. 16. Jh.? JbWestfKG. 16/17 (1914/15) 86
- 1561 Rotschitz 107r Faksimile
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das wird im rechten eine leichtfertige person genant, die eine merckliche vbertrettunge vnd missethat vorbracht hat1561 Rotschitz 110v Faksimile
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von gemeinen argwohnen. erstlich ob der verdacht ein solch verwegen oder leichtfertige person von boͤsen leumut und geruͤchte sey, daß man sich dero missethat zu ihr versehen mag1583 HadelnLR.(Spangenb.) V 2
- 1615 Carpzov,PractNov. I 52 Faksimile
- NÖLGO. 1656 I 26 § 4 Faksimile
- 1758 Haltaus 1253 Faksimile