Leichtfertigkeit, f.

I insb. in Kirchenordnungen d. Verhalten, das gegen die herrschenden Sittlichkeitsvorstellungen verstößt (Übermaß in Essen u. Trinken, Spielen, Tanzen, Singen usw.)
II Verhalten, das gegen d. geltende Eherecht verstößt
III Leichtsinn
  • wo ain sun, der noch in seines vatters macht und gwalt ist, zu merkhlicher eehafter not und nicht leichtfertigkhait schulden mach ... ôn wussen ... seines vatters, der soll zu bezallung ... geurthailt werden auf sein, des sun, aigen und nicht des vatters guet
    1528 ZeigerLRb. 315 Volltext