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leid

, adj., adv.
I attributiv, auch substantiviert gebraucht
  • 1 beleidigend, kränkend
  • 2 subst.: in Vbdg. mit lieb rechtsformelhaft zur Kennzeichnung dessen, daß ohne Ansehen der Person geurteilt wird
  • 3 d. leide Mann verhüllende Bez. d. Scharfrichters
II prädikativ gebraucht
  • 1 es ist jem. lieb oder leid es geschieht unter allen Umständen
  • 2 jem. leid sein gegen den Willen einer Person sein
    • a rsprw.:
  • 3 jem. l. sein als Ausdruck d. Bedauerns
  • 4 in Beteuerungsformel bei Beleidigungsklage: daz yme leit were "selbst das würde er noch für unzureichend halten"
III als Umstandsangabe gebraucht, formal vielleicht zu Leide zu stellen; jemandem leid tun, machen ein Unrecht zufügen, leid geschehen ein Unrecht erleiden

Leid

, n.
manchmal von Leide nicht zu unterscheiden; reich belegt in nichtrechtlichen Bedeutungen (vgl. DWB. VI 654ff.)
I ausgehend von der Bedeutung "das einem Menschen angetane Böse" präzisieren sich die rechtlichen Bedeutungen: Unrecht, Ehrverletzung, Beleidigung, Schande, körperliche Verletzung, Schaden, Nachteil
II in Rechtsformeln verbunden mit Lieb (I 1) oder Liebe 
  • 1 in Entscheidungssituationen od. bei der Zeugenschaft kennzeichnet die Vbdg. von Leid mit Liebe uä. Bez. die Freiheit von persönlichen, nicht sachgerechten Beeinflussungen
  • 2 Lieb(e) und Leid leiden, haben, tragen uä. "an den Rechten und Pflichten einer Gemeinschaft teilhaben"
  • 3 zu Liebe u. L. im Vertrauen, ohne Arglist

Leide

, f.
in einigen Formen von Leid und leid (adv.) nicht zu unterscheiden
I allgemeinerer Wortgebrauch
  • 1 Anschuldigung, vielleicht auch Schmähung
  • 2 Beleidigung, Unrecht; jem. Leide sprechen jem. mit Worten kränken (vielleicht als Adv. aufzufassen; jem. eine Leide tun jem. unrechtmäßig angreifen (in der erweiterten Urfehdeformel jem. weder Laster noch Leide tun)
  • 3 Mißgunst
II in Rechtsformeln verbunden mit Liebe 
Zins eines Freibauern in Livland
das für einen Freibauern in Livland geltende Recht

1leiden

, stv.
rechtliche Bedeutungen nur im Mnd., Mnl. u. Afries
I bei Übergabeverträgen: vor jemanden gelitten kommen sich vor jemandem zur Beurkundung einfinden
II zu d. Wehr l. d. Aufgebot (III) befolgen
III von einer Person: hinreichender Zeuge sein
IV von einer Frist, einem Termin: verstreichen, ablaufen
V von einem Urteil: geschehen, ergehen; in Kraft (VII) leiden rechtswirksam werden
VI vorübergehen, hier der Lebensgefahr für einen Verwundeten
VII etwas leiden lassen etwas vernachlässigen
VIII etwas leiden lassen etwas hingehen lassen, insb.: etwas für gut befunden passieren lassen
IX etwas leiden etwas gelten lassen, tw. intrans. aufgefaßt, "für gültig anerkannt werden", vgl. MnlWB. IV 505
X leidender Lasse gehender, dh. frei verfügbarer Zinsmann?, vgl. MnlWB. IV 516
I eine rechtlich relevante Maßnahme, eine Handlung oder einen Zustand hinnehmen
II mehr durativ gebr.: sich in einem Rechtszustand befinden
III Sonderbedd. v. Nominalformen
  • 1 Infinitiv
    • a Beleidigung, Beschimpfung; körperl. Schaden
    • b Aufschub einer Zahlungsfrist
    • c Hinnahme, Duldung eines Rechts zU. seiner Ausübung
  • 2 Partizip
    • a d. Leidende d. Geschädigte
    • b d. gelittene Part d. verletzte Teil

3leiden

, swv.
I jemanden l. jem. kränken, verletzen, auch: verleumden
II jem. l. jem. abschrecken
III jemanden (um etwas) l. jemanden (wegen eines Vergehens) anzeigen oder anklagen; etwas l. eine strafbare Sache zur Anzeige bringen
IV jemanden l. jemanden durch Beweis belasten
V (eine Abgabe, ein Bußgeld) leiden den Einzug von Abgaben u. Bußen melden
VI etwas l. etwas abwehrend kundtun

leiden(t)lich

, adj., adv.
I von Sachen u. Handlungsweisen: annehmbar, erträglich, angemessen, anständig; mäßig, niedrig, gering
II von Personen: angenehm, erwünscht

1Leider

, m.
I der Beklagte, Angeklagte
II d. Gekränkte, Geschädigte
III d. Unterliegende i.S.v. "unterliegende Partei", nur in der Wendung (e. Sache) e. L. sein müssen (wollen) 
IV der Abgabenverpflichtete, der Rentenschuldner
V wer einen Straftäter bei sich duldet

2Leider

, m.
Anzeiger, Kläger (teilweise unterschieden), auch eine Amtsperson, die die Einhaltung polizeilicher Vorschriften überwacht
wie leidentlich (I) 
I verabscheuen, verachten
II anklagen
Schadensersatz
der Verbündete; Umdeutung von Eidgenosse (I 1)? 
I etwas Unrechtes tun; jn. leidigen jn. kränken, beleidigen; jn. bedrohen, verwunden, vergewaltigen; jm. schaden; jn. (mit Diensten, Abgaben, Maßnahmen) ungebührlich behelligen; etwas leidigen einer Sache Schaden zufügen; eine Sache unbillig belasten
II jemanden wegen eines Vergehens anzeigen
III einen Verkauf vor Gericht anzeigen
wer jemanden leidigt (I) 
Belästigung, Beleidigung
unrechtmäßiger Angriff auf Ehre, Leib und Gut, zB. Kränkung, Verletzung, Notzucht, Schädigung, Beschwerung

1leidlich

, adj., adv.
tragbar, genehm, statthaft, angemessen; mäßig, gering

2(leidlich)

, adj., adv.
schlimm, schändlich, ehrenrührig, insbesondere in den Verbindungen: leidliches Wort uä. "Beschimpfung, Beleidigung", leidliche Sache uä. "Verbrechen"
I Kränkung durch Wort und Tat, auch: Blutschande
II Zustand und Eigenschaft der Schande, Schandbarkeit
III zugefügte körperliche Verunstaltung

(leidlos)

, adj.
rechtlich nur im Ae
I frei von Verschuldung, unschuldig
II ungehindert, unangetastet
I tadeln, verhaßt machen
II belasten, beeinträchtigen
obrigkeitliche Belohnung eines Anzeigers

Leidtat

, f.
Schandtat
I das Dulden der Beendigung einer Fehde, vgl. MnlWB. IV 516
II Zustand d. verletzten Ehre, angetanes Unrecht
III Abgabe(pflicht), Last
IV (Zins-)Einkünfte
I Anzeige, Anklage
II Gewalttat, Leidigung 
Organ einer Kirchengemeinde zur Anzeige und Untersuchung von Sittenverstössen
Schmähung
in rechtl. Bed.: Schadensabsicht, Vorsatz
Übeltat, Verbrechen
I Dachdeckerzunft
II Mitgliedschaft in d. Dachdeckerzunft
III Handwerk d. Dachdeckens