Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): leiden(t)lich

leiden(t)lich

, adj., adv.

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zu 2leiden

I von Sachen u. Handlungsweisen: annehmbar, erträglich, angemessen, anständig; mäßig, niedrig, gering
II von Personen: angenehm, erwünscht
unter Ausschluss der Schreibform(en):