Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1leidlich

1leidlich

, adj., adv.

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frnhd. bei prädikativem Gebr. auch mit Adverbendung -en, zu 2leiden 
tragbar, genehm, statthaft, angemessen; mäßig, gering
unter Ausschluss der Schreibform(en):