Leih(e)geld, n.

dem Verleiher zustehende Gebühr bei der Verleihung eines Gutes (II) oder eines Amtes, auch eine geforderte Sonderabgabe; teilweise mit Weinkauf zusammengefallen
gerichtliche Beglaubigungsgebühr bei der Übereignung einer Morgengabe
jährliche Abgabe für ein Lehen (I)
hier Teil der Besoldung eines Schuldieners
geborgte Summe, Darlehen
Entgelt für das Ausleihen und Gebrauchen einer fremden Sache