Leih(e)geld, n.
Leih(e)geld, n.
dem Verleiher zustehende Gebühr bei der Verleihung eines Gutes (II) oder eines Amtes, auch eine geforderte Sonderabgabe; teilweise mit Weinkauf zusammengefallen
gerichtliche Beglaubigungsgebühr bei der Übereignung einer Morgengabe
hier Teil der Besoldung eines Schuldieners
geborgte Summe, Darlehen
Entgelt für das Ausleihen und Gebrauchen einer fremden Sache