Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leih(e)zettel

Leih(e)zettel

, m.

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I Bescheinigung über eine Leihe (I), im Gegensatz zu Leihebrief idR. nicht förmlich ausgestellt
  • hab ich mit den hubenern und zinsmennern uffs neue vberkommen, und ihnen leihezettel vbergeben, welche nicht lenger gelten, dan mein lebelang und mit meinem absterben ... krafftlos werden
    1555 Lennep,CProb. 421
  • 1561 Lennep,CProb. 107
  • man trifft aber auch anstatt der versiegelten ordentlichen leyhe- und revers-brieffe bißweilen nur unbesiegelte sogenannte leyhe-zettul an ...
    1769 Lennep,LandsiedelR. 242
II von einem Leihehaus ausgestellte Quittung über verliehenes Geld u. empfangenes Pfand