Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leihungsbuch

Leihungsbuch

, n.

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Verzeichnis verliehener Güter und deren Inhaber
  • wie das spennig stuck ... ein kirchenguot were vnd seinen hussfrouwen voreltern verlihen worden, als mit dem kirchenregister vnd lihungsbüechern wol zu bewisen
    1582 RepRKG.(Koser) I 171