Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leihungsbuch
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Leih(e)jahr
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Leihung
Leihung(s)brief
Leihungsbuch
, n.
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Verzeichnis verliehener Güter und deren Inhaber
vgl.
Lehnsbuch (II)
- wie das spennig stuck ... ein kirchenguot were vnd seinen hussfrouwen voreltern verlihen worden, als mit dem kirchenregister vnd lihungsbüechern wol zu bewisen1582 RepRKG.(Koser) I 171
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