Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leinwandbeschau

Leinwandbeschau

, f.

wie das häufigere Leinwandschau (I) 
  • ihr sollet schweren einen aid zu gott, das ihr ... leinwathbschau ... besten vleis wollet auswarten und iederzeit beiwohnen ..., zu ungerechter arbeit nicht verhelfen noch ... übl gewürkte leinwath bezaichnen lassen und in keine weeg gemainer statt zaichen mißprauchen
    1610 Innviertel/ÖW. XV 105
  • 1728 CAustr. IV 510
  • 1730 CAustr. IV 635