Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leinwandrecht

Leinwandrecht

, n.

Recht d. Leinwandverkaufs
  • wir ... E.P. ... vnd seinen erben die gnad getan vnd im das leinbatrecht in vnserer stat ... zu Wienn gegeben vnd verlihen haben
    1478 KanzlBKFriedr. 117
  • 1516 BerAltertWien 3 (1859) 289