Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leistbürgschaft
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Leistbürgschaft
, f.
rechtliche Verpflichtung eines Leistbürgen
- sich, seine nachkommen und alles das ihrige zu pfand und leistbůrgschaft verschreiben1668 Fugger,Ehrensp. 1317Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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