Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leistmann
Artikel davor:
leistelos
leisten
(Leistene)
Leistensrecht
Leister
Leisterrecht
leisthaftig
leistig
Leistkosten
Leistmahnung
Leistmann
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
"zu einer (Tag-)Leistung ... Verordneter, Kommissär" SchweizId. IV 268
- sol allweg der cleger die angesprochene party ersuchen, betagen vnd fürfordern ... vff einen namlichen vnd bestimpten tag, dahin dann beid teil ... komen vnd daselbs jetweder teil zwen erber ... leyst man als zusez in dz recht sezen1500 EidgAbsch. III 2 S. 36