Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leistpfennig
Artikel davor:
leisten
(Leistene)
Leistensrecht
Leister
Leisterrecht
leisthaftig
leistig
Leistkosten
Leistmahnung
Leistmann
Leistpfennig
, m.
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Gerichtsgebühr
- geschege es, das sich der cleger vnd der antwortter gutlich miteinander richtten vor dem drytten gericht, der cleger sol komen vor das dritte gericht, vnd sol geben einen leist pfenningk von dem schillinge, den er hat lassen schreiben zw der ander clage1543 Michelsen,Rdm. 91Faksimile (ca. 70 KB)