Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leistung(s)recht
Artikel davor:
Leistpfennig
Leistpferd
Leistschuld
Leistung
Leistungsbote
Leistungsbrief
Leistung(s)buße
Leistungklagde
Leistungkosten
Leistung(s)monat
Leistung(s)recht
, n.
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I
für d. Einlager (I) geltendes Recht
- wann ein burge gemant wurdt zu leisten unnd etliche male mit sym wirt in der herberg isßet unnd nymht danach allen tag für einen schilling habern unnd meynt damit geleist zu haben, so hatt er mit dem habernemen nit geleistet, alß leistungsrecht ist15. Jh. OppenhStB. 210
- nach leystungsrecht offen und gewonlich giselschaft hieruff haltend und leystend1529 BernStR. VII 1 S. 231Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1628 BernStR. VII 1 S. 322
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
- leistung, leistungsrecht ist so viel, als das einlager, das einreiten (obstagium)1802 RepRecht X 63Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)