Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leiterrecht

Leiterrecht

, n.

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das Befugnis, vom Nachbargrundstück aus Ausbesserungen am eigenen Haus, Zaun usw. vorzunehmen
zu 1Leiter
  • die erbgerechtigkeit unserer biszhero gehabten scheuren und hofraith ..., wie dieselbige mit allen iren rechten, träffen, auch andern gerechtigkeiten umbfangen und sambt dem laitterrecht 
    1580 Stuttgart/hschr./DRWArch.