Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leitgebenrecht

Leitgebenrecht

, n.

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die von d. Obrigkeit erteilte Befugnis, Wein auszuschenken
  • man soll auch von dem phleger leutgebenrecht und alles kaufrecht gewinnen
    1354 Salzburg/ÖW. I 325
unter Ausschluss der Schreibform(en):