Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lerngeld

Lerngeld

, n.

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I wie Lehrgeld (I 1) 
II für die Ausbildung eines Klosterangehörigen bei dessen Austritt vom Kloster einbehaltener Betrag
III Entlohnung eines Schulmeisters
unter Ausschluss der Schreibform(en):