Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lerntag

Lerntag

, m.

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wie Lehrtag 
  • respondit W.P. und sprach, das er auf den kampf nicht gelernt hab, nach dem als im das fuͤrbot worden, und ist im auch lerntag sechs wochen und drey tag erteilt worden
    15. Jh. Jung,Misc. I 186 [ebd. 196]
  • es ist aber erteilt, das er das erweisen soll auf den aidhafften rechten und sprach, er hat noch nit gelernt auf den kampf und begert sein lerntag 
    15. Jh. Jung,Misc. I 197
  • lerntage zum kampff. sind dieienigen tage, welche ehedem zur erlernung der duellgesetze und gebraͤuche bestimmet gewesen
    1762 Wiesand 685