Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lesen

lesen

, v.
I von Abgaben, Zinsen, Früchten: erheben, einnehmen, entgegennehmen, ernten
II auswählen, wählen
III ein Schriftstück laut vorlesen, um den Inhalt bekannt zu machen
IV ein Schriftstück durch eigenes Lesen zur Kenntnis nehmen
V vortragen, lehren