Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lessa

lessa

, adj.
geringer, weniger, am geringsten
I als Merkmal in Rechtsvorschriften
II in besonderer rechtl. Verwendung
  • 1 l. 1Degen Vollfreier e. bestimmten Grades
  • 2 formelhaft mit dem Ggs. mehr: die Größe oder Menge einer Sache ist ohne Belang für die Rechtsfolgen