Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Letztbietende
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(Letznis)
letzt
Letztbietende
, m.
wer bei einer Versteigerung das letzte Gebot abgibt
vgl.
Höchstbietende,
Meistbietende
- 1582 BernStR. VII 1 S. 700
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- sollen die steigere laut und vernehmlich ausrufen und der letztbietende von meyer und gerichten wohl in acht genommen werden1786 Gerhard,SaarbrSteuerw. 170
- 1803 Bewer,Rechtsfälle VI 48