Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): letztgeboren

letztgeboren

, adj.

wie neuhochdeutsch
  • denselben aigenhorigen eheleuten, den gott ... in einer gebuirt zwein kindern verliehnet, denen soll der guther das lestgeporenes kind umbsonst frei zu geben verhafft sein
    1615? WestfLR. 62