Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leuchte(n)macher

Leuchte(n)macher

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zunftgebundener Verfertiger von Laternen, Leuchtern, Fackeln udgl.
unter Ausschluss der Schreibform(en):