Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leumund(s)brief

Leumund(s)brief

, m.


I städtisches Zeugnis über den guten Leumund einer Person
II königl. Privileg f. Reichsstädte, durch das das Verfahren auf Leumundszeugnis zugelassen wird
  • als denn sol der leümunt brieff vnd die gemein bestetigung eines kaysers oder künigs, der zu zeyten ist, durch einen redlichen schreyber ... öffennlich im gericht verleßen werden
    1485 NürnbHGO. 544