Suche nach leut* im Index Wortartikel

91 Treffer

(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)

Leut

, sg., Leute, pl.
I Bezeichnung für die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft wie auch die Rechtsgemeinschaft selbst, die meist durch die gleichgeartete Beziehung zu einem Herrn oder den Rechtsgenossen konstituiert wird, besonders: die Gesamtheit der unter einem Recht lebenden und (meist ausschließlich:) rechts- und wehrfähigen Personen; die häufig auftretende Paarformel Land und Leute bezeichnet die Gesamtheit der einem Herrn zugeordneten Menschen (auch selbständiger Träger von Herrschaft) und Gebiete, Leute und Gut bezeichnet den gesamten Besitz eines Herrn; im religiösen Bereich: Gemeinschaft der Gläubigen
  • 1 das volkssprachige leudes bezeichnet Angehörige des Reiches, das heißt freie Männer unter einem Herrscher, dann (im fränkischen Reich) höhergestellte Freie in Königsnähe, Große des Reichs (vereinzelt: ansehnliche Gefolgsleute überhaupt)
  • 2 die Untertanen eines Herrschers (ae. u. ahd.); das Volk, die Bevölkerung, die Stammesgenossen, die Bürgerschaft, in der Paarformel Land und Leute wie Land (II 3); auch: alle in einem Gebiet lebenden Menschen
  • 3 Lehnsleute (I) 
  • 4 Hörige, Eigenleute
  • 5 Reisige, Kriegsleute, auch im Sg.: Kriegerschar; im 18. Jh.: Mannschaft zU. Offizieren
  • 6 Familie, Verwandtschaft
  • 7 einem Haus oder Hof oder einer Person als 2Hofgesinde (I), Gesinde (II) oder Knecht (III 1), 1Diener (III 2) zugeordnete Person(en); auch: alle Bewohner eines Hauses
  • 8 Gemeinschaft der Gläubigen, Volk Gottes, Kirche
II Menschheit; Menge, Schar, jedermann, Öffentlichkeit, Allgemeinheit; besondere Wendungen: mit, unter den, vor den Leuten "in der Öffentlichkeit", bei schlafenden Leuten "zur Nachtzeit"; der Leute sein "vogelfrei, der Öffentlichkeit preisgegeben sein", aus den Leuten bringen "töten, hinrichten"?
III Bezeichnung von Einzelpersonen, deren Gemeinsamkeit im Unterschied zu I durch persönliche, tw. den Stand ohne konkreten Bezug zu einem Herrschaftsverhältnis bezeichnende Attribute (zB: arm, edel, fahrend (s. 1fahren (B III 1)), gut (I 1), schöffenbar) begründet wird oder wo das unterscheidende Merkmal gegenüber der jeweiligen Allgemeinheit sich aus der konkreten Situation ergibt (so bezeichnet Leute im gerichtlichen Verfahren je nach dem Kontext die Parteien, Eideshelfer, Zeugen oder Schiedsrichter oder (MnlWB. IV 526) Männer im Unterschied zu Frauen)
IV Körperschaften, juristische Personen
V Mannbuße, Wergeld
VI besondere Wendungen: zu L. deihen, werden, zu den L. gehen erwachsen werden, d. volle Rechtsfähigkeit erlangen

Leutaufheben

, subst. inf.
Gefangennahme von Personen nach einer Straftat
Übeltat gegenüber Menschen

leutbar

, adj., adv.
I öffentlich im Sinn v. gängig
II offenbar, augenscheinlich; öffentlich bekannt, lautbar (II) 
öffentl. bekanntmachen
I in nichtrechtl. Verwendung
II als Partei etwas vor Gericht erklären
III vom Gericht: öffentlich verkünden

leutbarig

, adj.
öffentlich

leutbarlich

, adj., adv.
offenkundig, öffentlich
Offenlegung
wie Leutbetrüger 
Betrügerei
Diözesanbischof
Brandstifter, Brenner (I) 
Verzeichnis v. Hörigen
I Bez. für Sodom
II Wohnsitz
Menschenräuber

(Leutding)

, n., tw. auch m. u. (mnl.) f., Lotding, n., tw. auch m. u. (mnl.) f.
außer im afries. Sprachraum im Nordosten von Holland (Drenthe), in Holstein (Kremper- und Wilstermarsch) sowie in niederländischen Siedlungsgebieten der Altmark vorkommende Bezeichnung für das meist ungebotene, mit landsässigen Bauern besetzte Landgericht (I) (meist als Berufungsgericht), häufig in Vbdg. mit Botding und Gauding genannt
wie Leutding 
wer an der Sitzung des Leutdings teilnimmt
Gerichtsstätte des Leutdings 
wohl ein Mitglied des Leutdings der Kremper Marsch (Detlefsen,Elbmarschen II 349)
Gerichtstag des Leutdings 
im Land umherziehender Betrüger, Gaukler, Quacksalber, Heiratsschwindler
I durch das Volk beschlossener Friede
II das dem Volk als Buße zukommende Friedensgeld
hier Wucherer
wie Hof (II 6); Pfarrhof
wie leutkund 

(Leutekür)

, m. u. f.
vom Volk ausgehende oder für es bestimmte Rechtssatzung
I Angehöriger eines Volkes
II Leutemann (I) als Kirchenältester und Kirchenvorsteher (I) 
dem Volk als Buße zu zahlender Geldbetrag, Volksmark als Münzeinheit von unterschiedlicher Größe
Bez. für eine Person aus dem Bereich der unehrlichen Berufe u. Tätigkeiten
v. Hörigen bewirtschaftetes kirchl. Gut (II) 
Steuereinnehmer oder Wucherer, der ungebührlich hohe Steuern oder Zinsen von den Leuten nimmt
Abgabe oder Bußzahlung an das Volk
Volksgeld, Gemeindegeld
über die Untertanen einer kirchl. Grundherrschaft gesetzter Beamter, Vogtgerichtsbeamter
Volksgericht(sstätte), Volksgerichtsversammlung
öffentliche Heerstraße
Abgesandter, Vertreter des Volkes
Anzahl der beteiligten Personen
in der Vbdg. land- u. leutflüchtig: sich der Gerichtsbarkeit eines Landes entziehend
Übs. v. lat. Populonia als Beiname der Juno: "Volks-, Schutzherrin" Sehrt,NotkerGl. 122
Mörder
eigentlich Erster der Leute, Gründer, Ranghöchster, König od. Fürst eines Volkes
I Land (II 1), Territorium, Stadt als Wohnsitz eines Volkes
II vererbbarer Grundbesitz einer Familie
III Familiengemeinschaft, Sippe
Beschützer, Oberhaupt eines Volkes od. einer Stadt
Würde, Rang innerhalb eines Volkes
wie Leutbetrüger 
Wergeld für einen Erschlagenen oder Verletzten, Leutwertene (I) 
wie Geselle (II 8), Mittäter
Sklavenhandel
wie leuthässig 
Tyrann
tyrannisch, despotisch
Inhaber eines milit. Dienstgrades wie Leutnant (II 1), Stellvertreter eines ranghöheren Offiziers, tw. auch als politisches Amt
Sklavenhändler
Übs. von kirchenlateinisch (ecclesia) plebes (vgl. Masser,BezGotteshaus 123 u. 134)
I seit dem 13. Jh. im obd. Raum die übliche Bez. für Pfarrkirche als Hauptkirche der Pfarrei, später von Pfarrkirche verdrängt
  • 1 das der Abhaltung des öffentlichen Gottesdienstes dienende kirchliche Gebäude, Kirche (I), auch als Ort von weltlichen Rechtshandlungen
  • 2 ortskirchl. Stiftung, wie Kirche (II) 
II Filialkirche einer Pfarrkirche
III die ganze Christenheit, Kirche (III 6) 
Fürst eines Volkes

(leutkund)

, adj.
allgemein bekannt, offenkundig
wie Leutkür 
Menschengeschlecht, Menschheit
öffentl. Weg mit vorgeschriebener Breite
Grablege, hier als Begräbnisrecht einer Kirche

leutlich

, adj.
"zum Volke gehörig, öffentlich" AhdGlWB. 381
Angehöriger desselben Volkes, der Verwandte
Land, Gebiet eines Volkes, Territorium
Sklavenmarkt
I Beamter der Zivilverwaltung, auf Grund mancher Doppelfunktionen nicht immer von II zu unterscheiden
  • 1 Statthalter, Stellvertreter
  • 2 Gerichtsperson, insb. Richter, auch im militärischen Bereich
II Militärperson, uU. zugleich Verwaltungsbeamter
  • 1 Stellvertreter eines ranghöheren Offiziers, später auch als eigenständiger Rang, in der Schweiz tw. Träger eines politischen Amts
  • 2 oberster L. Inhaber des Oberstleutnantranges oder überhaupt ein ranghöherer L. 
III Amt, Stelle eines L. (II 1) 
Amt eines obersten Leutnants (II 2) 
(katholischer) Weltgeistlicher, der als Stellvertreter des Pfründeninhabers (Kirchherr II, Pfarrer I) die Pfarrrechte (I) gegen Entgelt tatsächlich ausübt
I von einem Leutpriester versehene Pfarrei und der damit verbundene Tätigkeitsbereich
II Kirchengebäude der Leutpriesterei (I), Amtswohnung des Leutpriesters 
Amt, Pfründe, Tätigkeit eines Leutpriesters 
Volksrecht
öffentl. Feind, Übeltäter

Leutschaft

, f., ae. m., as. n., ahd. f.
I Menschheit
II Volk, Völkerschaft, auch Territorialbez.: Landesteil, Stammesprovinz
III Volk als Untertanenschaft
Volk, Nation
echte Not als Entschuldigungsgrund
I Strafgeld für Verletzung der Dingpflicht beim Leutding 
II nur für Herford belegt: Buße eines Schöffen für ein ungerechtes Urteil
Gesamtheit der Bewohner eines Landes, Volk
Bed. ungeklärt: Bosw.-Toller 631: race, family, people; Grein,Sprsch. 414: stirps, gens Hall,AngloSaxDict. 217: assembly
wie Leutbetrüger 
Herkommen, Brauch eines Volkes
I Person aus dem Bereich der unehrlichen Berufe u. Tätigkeiten
II Anwerber
I betrügerischer Verkäufer
II wer eine andere Person verkauft
Volk, Menschenmenge
Volksverteidigung, Landeswehre (II) 

(Leutwer)

, m. pl. gebr.
I Angehöriger eines Volkes, einer Nation
II Kollektivbez., hier für die Jünger Jesu
Volk, Volksheer

Leutwertene

, f., Leutwert, f.
I Wergeld, auch für Frauen unter Einschluß der getöteten Leibesfrucht
II gesetzliches Bußgeld, Volksgeld bei geringeren Vergehen
wie Leutwertene (I) 
öffentlich einberufen