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Leut
, sg., Leute, pl.I Bezeichnung für die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft wie auch die Rechtsgemeinschaft selbst, die meist durch die gleichgeartete Beziehung zu einem Herrn oder den Rechtsgenossen konstituiert wird, besonders: die Gesamtheit der unter einem Recht lebenden und (meist ausschließlich:) rechts- und wehrfähigen Personen; die häufig auftretende Paarformel Land und Leute bezeichnet die Gesamtheit der einem Herrn zugeordneten Menschen (auch selbständiger Träger von Herrschaft) und Gebiete, Leute und Gut bezeichnet den gesamten Besitz eines Herrn; im religiösen Bereich: Gemeinschaft der Gläubigen
- 1 das volkssprachige leudes bezeichnet Angehörige des Reiches, das heißt freie Männer unter einem Herrscher, dann (im fränkischen Reich) höhergestellte Freie in Königsnähe, Große des Reichs (vereinzelt: ansehnliche Gefolgsleute überhaupt)
- 2 die Untertanen eines Herrschers (ae. u. ahd.); das Volk, die Bevölkerung, die Stammesgenossen, die Bürgerschaft, in der Paarformel Land und Leute wie Land (II 3); auch: alle in einem Gebiet lebenden Menschen
- 3 Lehnsleute (I)
- 4 Hörige, Eigenleute
- 5 Reisige, Kriegsleute, auch im Sg.: Kriegerschar; im 18. Jh.: Mannschaft zU. Offizieren
- 6 Familie, Verwandtschaft
- 7 einem Haus oder Hof oder einer Person als 2Hofgesinde (I), Gesinde (II) oder Knecht (III 1), 1Diener (III 2) zugeordnete Person(en); auch: alle Bewohner eines Hauses
- 8 Gemeinschaft der Gläubigen, Volk Gottes, Kirche
II Menschheit; Menge, Schar, jedermann, Öffentlichkeit, Allgemeinheit; besondere Wendungen: mit, unter den, vor den Leuten "in der Öffentlichkeit", bei schlafenden Leuten "zur Nachtzeit"; der Leute sein "vogelfrei, der Öffentlichkeit preisgegeben sein", aus den Leuten bringen "töten, hinrichten"?
III Bezeichnung von Einzelpersonen, deren Gemeinsamkeit im Unterschied zu I durch persönliche, tw. den Stand ohne konkreten Bezug zu einem Herrschaftsverhältnis bezeichnende Attribute (zB: arm, edel, fahrend (s. 1fahren (B III 1)), gut (I 1), schöffenbar) begründet wird oder wo das unterscheidende Merkmal gegenüber der jeweiligen Allgemeinheit sich aus der konkreten Situation ergibt (so bezeichnet Leute im gerichtlichen Verfahren je nach dem Kontext die Parteien, Eideshelfer, Zeugen oder Schiedsrichter oder (MnlWB. IV 526) Männer im Unterschied zu Frauen)
IV Körperschaften, juristische Personen
V Mannbuße, Wergeld
VI besondere Wendungen: zu L. deihen, werden, zu den L. gehen erwachsen werden, d. volle Rechtsfähigkeit erlangen
Leutaufheben
, subst. inf.(Leutbal)
, n.leutbar
, adj., adv.I öffentlich im Sinn v. gängig
II offenbar, augenscheinlich; öffentlich bekannt, lautbar (II)
leutbaren
, v.I in nichtrechtl. Verwendung
II als Partei etwas vor Gericht erklären
III vom Gericht: öffentlich verkünden
leutbarig
, adj.leutbarlich
, adj., adv.Leutbarung
, f.Leutbescheißer
, m.Leutbescheißerei
, f.(Leutbischof)
, m.Leutbrenner
, m.Leutbrief
, m.(Leutburg)
, f.I Bez. für Sodom
II Wohnsitz
Leutdieb
, m.(Leutding)
, n., tw. auch m. u. (mnl.) f., Lotding, n., tw. auch m. u. (mnl.) f.wie Leutding
(Leutdingsmann)
, m.Gerichtsstätte des Leutdings
wohl ein Mitglied des Leutdings der Kremper Marsch (Detlefsen,Elbmarschen II 349)
(Leutdingtag)
, m.Leut(e)betrüger
, m.(Leut(e)friede)
, m.I durch das Volk beschlossener Friede
II das dem Volk als Buße zukommende Friedensgeld
(Leutehieer)
, m.Leutehof
, m.(leutekundig)
, adj.(Leutekür)
, m. u. f.I Angehöriger eines Volkes
2(Leut(e)mark)
, f.Leutemörder
, m.Leutengut
, n.Leut(e)schinder
, m.(Leut(e)schuld)
, f.(Leutevieh)
, n.Leutevogt
, m.(Leut(e)warf)
, m.(Leut(e)weg)
, m.(Leut(e)wita)
, m.(Leutezahl)
, f.leutflüchtig
, adj.Leutfrau
, f.Leutfresser
, m.(Leutfruma)
, m.(Leutgart(en))
, m.I Land (II 1), Territorium, Stadt als Wohnsitz eines Volkes
II vererbbarer Grundbesitz einer Familie
III Familiengemeinschaft, Sippe
Beschützer, Oberhaupt eines Volkes od. einer Stadt(Leutgedingde)
, f.Leutgeheier
, m.(Leutgeld)
, n.Leutgeselle
, m.Leutgewerbe
, n.leuthaßlich
, adj.(Leuthasser)
, m.leuthässig
, adj.Leutin(g)er
, m.Leutkäufer
, m.Leutkirche
, f.I seit dem 13. Jh. im obd. Raum die übliche Bez. für Pfarrkirche als Hauptkirche der Pfarrei, später von Pfarrkirche verdrängt
- 1 das der Abhaltung des öffentlichen Gottesdienstes dienende kirchliche Gebäude, Kirche (I), auch als Ort von weltlichen Rechtshandlungen
- 2 ortskirchl. Stiftung, wie Kirche (II)
II Filialkirche einer Pfarrkirche
III die ganze Christenheit, Kirche (III 6)
(Leutkönig)
, m.(leutkund)
, adj.(Leutkust)
, f.(Leutkünne)
, n.(Leutlane)
, f.Leutlege
, f.leutlich
, adj.(Leutmage)
, m.1(Leutmark)
, f.Leutmarkt
, m.Leutnant
, m.I Beamter der Zivilverwaltung, auf Grund mancher Doppelfunktionen nicht immer von II zu unterscheiden
II Militärperson, uU. zugleich Verwaltungsbeamter
- 1 Stellvertreter eines ranghöheren Offiziers, später auch als eigenständiger Rang, in der Schweiz tw. Träger eines politischen Amts
- 2 oberster L. Inhaber des Oberstleutnantranges oder überhaupt ein ranghöherer L.
Leutnantsbefehl
, m.Leutpriester
, m.Leutpriesterei
, f.I von einem Leutpriester versehene Pfarrei und der damit verbundene Tätigkeitsbereich
Amt, Pfründe, Tätigkeit eines Leutpriesters (Leutrecht)
, n.(Leutschade)
, m.Leutschaft
, f., ae. m., as. n., ahd. f.I Menschheit
II Volk, Völkerschaft, auch Territorialbez.: Landesteil, Stammesprovinz
III Volk als Untertanenschaft
(Leutschar)
, f.(Leutschein)
, n.Leutschilling
, m.II nur für Herford belegt: Buße eines Schöffen für ein ungerechtes Urteil
Leutstamm
, m.(Leutsteven)
, m.Leuttäuscher
, m.(Leutþēaw)
, m.Leutverführer
, m.I Person aus dem Bereich der unehrlichen Berufe u. Tätigkeiten
II Anwerber
Leutverkäufer
, m.I betrügerischer Verkäufer
II wer eine andere Person verkauft
Leutvolk
, n.(Leutwehr)
, f.(Leutwer)
, m. pl. gebr.I Angehöriger eines Volkes, einer Nation
II Kollektivbez., hier für die Jünger Jesu
(Leutwerod)
, n.Leutwertene
, f., Leutwert, f.I Wergeld, auch für Frauen unter Einschluß der getöteten Leibesfrucht
II gesetzliches Bußgeld, Volksgeld bei geringeren Vergehen