Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leutaufheben

Leutaufheben

, subst. inf.

Gefangennahme von Personen nach einer Straftat
  • von offentlichem eebruch und leutufheben, so sie bei einander erfunden werden
    1495 Baden/QNPrivatR. II 1 S. 149