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(Leutding)

, n., tw. auch m. u. (mnl.) f., Lotding, n., tw. auch m. u. (mnl.) f.
außer im afries. Sprachraum im Nordosten von Holland (Drenthe), in Holstein (Kremper- und Wilstermarsch) sowie in niederländischen Siedlungsgebieten der Altmark vorkommende Bezeichnung für das meist ungebotene, mit landsässigen Bauern besetzte Landgericht (I) (meist als Berufungsgericht), häufig in Vbdg. mit Botding und Gauding genannt
wie Leutding 
wer an der Sitzung des Leutdings teilnimmt
Gerichtsstätte des Leutdings 
wohl ein Mitglied des Leutdings der Kremper Marsch (Detlefsen,Elbmarschen II 349)
Gerichtstag des Leutdings