Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Liberanzbrief

Liberanzbrief

, m.

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Bestw. zu lat. liberare "garantieren" (vgl. Niermeyer 607)
Brief, mit dem die Garantie für eine Geldschuld übernommen wird
  • der römischen kais. maj. liberantz- oder verweisbrief 
    1532 QPaumgAugsb. 179