Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Libertät
Artikel davor:
liāt
Libell
Libellbrief
libellieren
Libellmeister
Libellschrift
libellsweise
Liberanzbrief
Liberei
Libereiordnung
Libertät
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
2Freiheit (I), Vorrecht
- kerkelicke liberteiten ende privilegen1476 MnlWB. IV 451
- 1540 NlWB. VIII 1 Sp. 1875
- da einer mit der landtafel nicht testiren wolte, derselbe einen königlichen machts-briff, daß er von seinen güttern ... ein testament ordnen möchte, außbringen müssen ...; weil aber solches der libertet ... zuwider scheinet ...: als haben wir unsern ... ständen ... diese ... gnad gethan, daß sie ... von außbringung eines machtsbriffs über ihre erbeigenthümliche gütter ... zu testiren gäntzlich befreyet seyn sollen1627 CJBohem. V 2 S. 407Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- ihre privilegia, libertet und freyheiten1653 Leiser,Strafgerichtsb. 135