Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Liebgeld

Liebgeld

, n.

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I eine nach der Schiffstonnage berechnete Geldleistung für den Lotsen
II Morgengabe (I), sonstiges Geschenk des Mannes an seine Frau, Liebung (V) 
  • sponsalitia largitas ... die morgen-gabe, das lieb-geld oder ein geschenk, welches der braͤutigam der braut des andern hochzeit-tages zu geben pfleget
    1710 Nehring,Lex. 403
  • hat sich dadurch der nach ihres mannes tod ihr zugestandenen weiblichen gerechtigkeit an leibzucht oder gegenvermachnuss gerade morgengabe oder liebgeld und mußteil verlustig gemacht
    oJ. Brinckmeier II 66
III Hilfssteuer, Karitativgeld 
  • ein stewer ..., welches ein liebgelt genanndt worden, also daß ein summa gelts in das dorff gelegt, deß sie, die armen leuth, selbst vntereinander nach gutem freyen willen solten vergleichen
    1581 Meichsner,Dec. II 1 S. 459
  • die subsidia charitativa oder lieb-gelder 
    1749 Moser,StaatsR. 40 S. 297