Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Liebgeld
Artikel davor:
Lidlöhner
Lidlohnordnung
Lidlohnsrecht
Lidmiete
lieb
Lieb
Liebe
lieben
Liebergut
Liebermann
Liebgeld
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
eine nach der Schiffstonnage berechnete Geldleistung für den Lotsen
- 1487 InvBruges VI 277
- oJ. MnlWB. IV 542
II
Morgengabe (I), sonstiges Geschenk des Mannes an seine Frau, Liebung (V)
- sponsalitia largitas ... die morgen-gabe, das lieb-geld oder ein geschenk, welches der braͤutigam der braut des andern hochzeit-tages zu geben pfleget1710 Nehring,Lex. 403Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hat sich dadurch der nach ihres mannes tod ihr zugestandenen weiblichen gerechtigkeit an leibzucht oder gegenvermachnuss gerade morgengabe oder liebgeld und mußteil verlustig gemachtoJ. Brinckmeier II 66Faksimile (ca. 160 KB)
III
Hilfssteuer, Karitativgeld
- ein stewer ..., welches ein liebgelt genanndt worden, also daß ein summa gelts in das dorff gelegt, deß sie, die armen leuth, selbst vntereinander nach gutem freyen willen solten vergleichen1581 Meichsner,Dec. II 1 S. 459
- die subsidia charitativa oder lieb-gelder1749 Moser,StaatsR. 40 S. 297Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Liebhaber
Lieb(s)kind
(lieblassen)
lieblich
Lieblichkeit
(Liebmachen)
(Liebmut)
(Liebmütigkeit)
Liebnis