Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Liebnisgeld

Liebnisgeld

, n.


I als Wucher angesehene zusätzliche Leistung für ein Darlehen, Provision an den Darlehensgeber, Liebnis (III), Liebung (III) 
II wie Liebnis (I) 
  • zu zeiten etliche collatores von den praesentirten nicht allein ein besonder leih- oder liebnuͤßgeld, sondern auch ... gefaͤlle aus den pfarrguͤtern ... außdingen, ... solches aber verbottene ... pacta ... seynd
    1657 HessSamml. II 451
  • 1671 MansfeldBergbUB. 182
unter Ausschluss der Schreibform(en):