Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lieferhaftig

lieferhaftig

, adj., adv.


I einwandfrei, wie lieferbar 
II vertrauenswürdig, für eine best. Aufgabe geeignet
  • [bestimmte Schweine sind] an solche orth ... durch lieferhaftige hirten und keine kindern zu hüten, damit diesfalls kein schaden verursachet ... werden möge
    1742 Thiel,Bernkastel 162