Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lieferig

lieferig

, adj., adv.

auch umgedeutet zu liebreich 

I einwandfrei, wie lieferbar 
II lieferpflichtig
  • wan ein hausman nur ein hinckel zeugt, so ist er ein schuldig, vnd ist liefferig, wan es auf einen dreistenplichen stuhl fliegen kan
    vor 1771 Hunsrück/GrW. III 784
unter Ausschluss der Schreibform(en):