Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lieferungstag
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lieferhaftig
Lieferherr
lieferig
Liefermann
liefern
(Lieferschaft)
Lieferung
Lieferung(s)brief
Lieferung(s)geld
Lieferungsstein
Lieferungstag
, m.
I
Termin, an dem Abgaben uä. abgeliefert werden müssen
- welche zum gesetzten liefferungstag ihre wein und fruechtzinsen für den sonnenniedergang nit entrichten, den herrn die bousz ... schuldig ... seie1627 LuxembW.(Majerus) I 55
- 1768 HessSamml. VI 519
- 1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 133
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- 1819 Reyscher,Ges. XVIII 530 Anm.
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II
der Tag, an dem eine verkaufte Ware ausgeliefert wird
- verjaͤhrungsfrist ..., die vom lieferungstage oder dem tage, da geliefert werden sollte, anfaͤngt1828 Pöhls,HR. I 152 Anm. 6Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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Lieferungszettel
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