Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): limitieren
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Lieger
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Liesel
Liespfund
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Liliengulden
Limitation
limitieren
, v.
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aus gleichbed. lat. limitare
I
begrenzen
- ordenen wir das solche erkantnissen gezogen vnd limitirt sollen werden vff hundert güldenFrankfRef. 1509 fol. 18vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- so des richters gewalt oder gericht zwang so auff ein genante summ inzogen oder limitirt, alsdann möcht er in grösserer summ nit sprechen1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 13
- limitirn, durchweg machen, vnter machen, außzylen, sich etwo hin enden, grentzen1570 Roth 325Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- haben wir ... ermelten hardt eingeschlichenen gebrauch in etwaß mildern und limitirn ... wollen1688 Wesener,ErbrechtÖsterr. 59
II
auf etwas abheben, Bezug nehmen
Artikel danach:
Limitscheidung
limlæweo
(Limpf)
lind
Linde
Lindengut
Lindenkrebe
Lindenleute
lindern