Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lindern
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(Limpf)
lind
Linde
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Lindenkrebe
Lindenleute
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, v.
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mildern, ermäßigen
vgl.
leichten (I 2)
- solche ... beschwehrung der anschlaͤge [zur Türkenhilfe] auf dem kuͤnfftigen reichs-tag ... moͤchte abgewendet oder gelindert werden1542 Moser,StaatsR. 31 S. 23Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es wird ... dieselbige kirchenzucht ..., nach dem die verbrechungen sein, gelindert und gescherft werden, wie ... rechtmässige ordnung ist1576 Polen/Sehling,EvKO. IV 295Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- soll solche strafe niemandem gelindert, sondern hierinnen einer dem andern gleich gehalten werden1640 Merschel,Rawitsch 25
- die linderende und schaͤrffende umbstaͤnd [e. Tat]NÖLGO. 1656(CAustr.) 42 § 12Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wollen wir ... keiner gerichts-obrigkeit verstatten, die in peinlichen sachen erkannte straffen zu lindern1717 BrandenbKrimO. XI § 2Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1719 Fellner-Kretschmayr III 314
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- 1815 AktWienKongr. II 60
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