Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Litiskontestation

Litiskontestation

, f.

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auch mit der nl. Endung -ie; Grdw. zu lat. contestari "feierlich erklären"
Kriegsbefestigung, Einlassung des Beklagten auf die Klage (I), durch die ein Prozeß rechtshängig wird
  • 1506 VerdamHWB. Suppl. 203
  • befestigung des kriegs, zu latein "litis contestacion" genennt, ist sovil, wann der cleger und antworter vor dem richter und gericht erscheinen, der cleger sein clag dartut, und der antworter dieselb clag vernaint oder bekennt
    1521 WindsheimRef. 40
  • 1521 WindsheimRef. 42
  • der antworter, der im gerichts-krieg sich geben will, soll seine antwort schrifftlich auf das nechste land-gerichte, als er geladen, einlegen ... und soll also gethane antwort litis contestation seyn, dem rechts-krieg also zu verfassen
    1538 CAug. III 438
  • die litiscontestation, das ist die kriegs befestigung, ist ... die hauptsachlich forderung oder klag, vor ordenlichem gericht mit ainem angehengten begeren, durch den kleger erzelt, vnd vom beklagten darauff, mit widersprechen oder nit gesteen etc. geantwort wirdet
    1546 Perneder,Proz. 53v
  • 1546 Perneder,Proz. 54v
  • 1548 MiddelburgBr. I 96
  • 1566 RAbsch. III 330
  • 1572 CAug. I 77
  • 1574 CAug. I 1292
  • 1574 Frey,Pract. 280 u. 344
  • sollen sich ... die advocaten ... weit schweiffiger und dunckler litis-contestation gaͤntzlichen enthalten und ... aufs kuͤrtzte ... anzeigen, was sie an dem facto ... gestaͤndig, oder verneinen
    1583 CAug. I 1307
  • 1607 CAug. I 1242f.
  • die litis contestation ein fuͤrnem wesenlich stuck des gerichts ... so ... der beklagt offentlich vor gericht protestirt, vnd sich dahin erklaͤrt hette, daß er mit seinem ... antworten den krieg rechtens nicht verfahren ... haben woͤlle, so ist die litis-contestation ... darmit nicht beschehen
    WürtLR. 1610 S. 115
  • WürtLR. 1610 S. 188
  • FrkLGO. 1619 S. 77
  • von der litis contestation und kriegs-befestigung
    1639 CStHols. IV 45
  • 1654 JRA. 661
  • es soll ... der beklagte in seiner eventual oder pura litis contestatione auff alle ... stücke der klage, so ihrem grund belangen, ... klärlich und in specie antworten
    1669 GesSammlMecklSchwerin I 80
  • durch richtige litis-contestation der status causae, und eigentliche bewandnis einer streitigen sache, so wohl zur information und unterricht des richters, als der partheyen, vorgestellet werden kan
    1670 GothaGO. 27
  • von der litis contestation 
    1686 CCMagdeb. II 48
  • naer litis-contestatie en vermagh den heesschere niet veranderen syne conclusien sonder te scheeden van de instantie
    1703 PlacBFland. IV 421
  • wird ... eine ordentliche litis-contestation in berg-processen gaͤntzlich ... abgeschaffet
    1713 CAug. II 476
  • 1724 CAug. I 2416
  • 1738 Hayme 525
  • von der kriegs-befestigung, oder litis contestation, exception, re- und duplic, dann weiteren schriften-wechslungen, und terminen
    1753 CJBavJud. VI Übschr.
  • 1773 Boey 432
  • 1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1645 Anm. e
  • 1801 Gönner,GemProz. II 253
  • litiscontestation, einlassung, kriegsbefestigung (litis contestatio) ist die categorische antwort des beklagten auf alle in der klage vorgetragene und zu dieser gehoͤrige thatumstaͤnde, welche in der absicht geschieht, daß der wahre streitpunct in der sache festgesetzt werde. sie ist also wesentlich von den einreden verschieden. denn diese enthalten allezeit eine anfuͤhrung oder behauptung, jene hingegen bestehet bloß in einer bestimmten antwort des beklagten auf die von dem klaͤger vorgetragenen zu der klage gehoͤrige thatumstaͤnde
    1802 RepRecht X 73
  • 1815 WirtRealIndex III 112
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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