Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Litus
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, LetusI in den Vorschriften der Volksrechte spiegelt sich der soziale Status des Liten (Höhe des Wergelds) und die Durchlässigkeit der Grenzen zwischen Unfreiheit, Halbfreiheit der Liten und Freiheit; die mehr oder minder große Eigenverantwortlichkeit im Gericht und im Verhältnis zum Herrn erlaubt Rückschlüsse auf die Rechtsstellung des Liten
II außerhalb der Leges begegnet Litus -- mit zunehmender Konzentration im nordwestl. Deutschland -- überwiegend in Traditionsurkunden und Immunitätsprivilegien; weitere Fundstellen s. Waitz,VG. V2 220ff., W. Wittich, Die Grundherrschaft in Norddeutschland (Leipzig 1896) 271ff., u. G. Beyreuther, Die frühmittelalterl. Liten (Diss. phil. Berlin-Ost 1982) passim